Kontrollsäulen sind keine „Geschwindigkeitsblitzer“
Berlin, 06.07.2018 – Bei den Kontrollsäulen für die Lkw-Maut handelt es sich um bundesweit 621 stationäre Einrichtungen, die ausschließlich Kontroll- und keine Mauterhebungsfunktionen haben. Die Kontrollsäulen dienen nicht der Geschwindigkeitsüberwachung. Verkehrsteilnehmer können die Kontrollsäulen von „Blitzersäulen“ für die Geschwindigkeitsüberwachung dadurch unterscheiden, dass sie nicht nur blau lackiert, sondern auch fast vier Meter hoch sind.
Die Kontrollsäulen ergänzen die mobilen Kontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr. Die Säulen überprüfen, ob Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht die Maut korrekt bezahlen. Sie kontrollieren während der Vorbeifahrt eines Fahrzeugs, ob dieses mautpflichtig ist und ob die Maut korrekt entrichtet wurde. Ist letzteres der Fall, werden die Kontrolldaten in Bruchteilen von Sekunden gelöscht. Nur im Verdachtsfall werden die Daten an die Kontrollzentrale zur weiteren Prüfung übermittelt. Für die Kontrolle von Fahrzeugen durch die Kontrollsäule hat der Gesetzgeber mit dem Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) die gleichen strengen Vorgaben erlassen wie für die Kontrollbrücken auf den Autobahnen.
Kontrollbrücken wie auf den Autobahnen werden an Bundesstraßen nicht errichtet. Technisch sind die Kontrollsäulen mit ähnlichen Funktionen ausgestattet wie die Kontrollbrücken. Mit ihnen werden die Mautkontrollen im fließenden Verkehr durchgeführt, ohne dass Lastwagen angehalten werden müssen. Schlank und blau lackiert fügen sie sich in das Landschaftsbild der Bundesstraßen ein. Bauliche Eingriffe in die Natur beschränken sich so auf ein Minimum.
Mautpflicht besteht in Deutschland auf Autobahnen und ausgewählten Bundesstraßen für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.
Weitere Informationen unter www.toll-collect.de